Azubi Kredit = unmöglich?
12. Mai 2008 – 09:09Wer während seiner Ausbildung einen Kredit haben möchte, muss sich über diverse Dinge im Klaren sein.
Zunächst muss der / die Auszubildende volljährig sein, um einen Kredit in Anspruch nehmen zu können. Die Eltern können als gesetzliche Vertreter keinen Sofortkredit auf den Namen des minderjährigen Auszubildenden aufnehmen. Das geht nur mit Erlaubnis des Amtsgerichtes. Diese einzuholen ist ein sehr zeitintensiver Schriftwechsel, da der Grund für die Kreditaufnahme detailliert dargestellt werden muss.
Wünscht ein volljähriger Auszubildender einen Kredit, hängt die Entscheidung darüber von anderen Faktoren ab. Dabei werden besonders die noch ausstehende Ausbildungszeit, die bisherige und zukünftige Ausbildungsvergütung, sowie die durchschnittlichen Ausgaben (evtl. Miete u.a.) zu Rate gezogen. Auch der Grund für den Kreditwunsch wird natürlich berücksichtigt. Wenn der Kredit für eine lebensnotwendige Ausgabe (z.B. Autokauf, da der Auszubildende den Ausbildungsbetrieb sonst nicht mehr erreichen kann o.Ä.) ist, wird dieses Kriterium ebenfalls etwas anders gewichtet, als wenn der Sofortkredit für einen rein konsumorientierten Zweck (z.B. Urlaub) wäre.
Somit ist ein Kredit für Auszubildende nicht unmöglich, jedoch an mehr Faktoren gekoppelt, als bei einem Arbeitnehmer, der schon seit Jahren ein höheres Einkommen bezieht.